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Kein Enthebungsanspruch des Notgeschäftsführers bei fehlender oder nicht durchsetzbarer Entlohnung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 19
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
918 Wörter, Seiten 86-87

9,80 €

inkl MwSt

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Ein Notgeschäftsführer hat nur gegen die Gesellschaft einen Entlohnungsanspruch, nicht gegen die Gesellschafter.

Mit den Gesellschaftern kann jedoch (ausdrücklich oder konkludent) vertraglich vereinbart werden, dass diese für seine Entlohnung persönlich aufkommen.

Ein Notgeschäftsführer kann seine Enthebung nicht deshalb verlangen, weil

er für seine Tätigkeit keine (angemessene) Entlohnung erhält oder

seinen Entlohnungsanspruch nicht durchsetzen kann,

wenn er dies bei Zustimmung zu seiner Bestellung hätte vorhersehen können.

  • Entlohnung
  • GES 2020, 86
  • Enthebung
  • Notgeschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • § 15a GmbHG
  • OGH, 23.01.2020, 6 Ob 190/19p

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