Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen
Neu

Kein Ermessen der Verwaltungsbehörde bezüglich der Erledigung eines Wiedereinsetzungsantrages; Zeitpunkt der Vorlage der Beschwerde als maßgebliches Kriterium der Zuständigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 12
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
837 Wörter, Seiten 61-63

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Kein Ermessen der Verwaltungsbehörde bezüglich der Erledigung eines Wiedereinsetzungsantrages; Zeitpunkt der Vorlage der Beschwerde als maßgebliches Kriterium der Zuständigkeit in den Warenkorb legen

Maßgeblich für die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, ob dieser vor Vorlage der Beschwerde gestellt worden ist oder erst danach; für einen vor Vorlage der Beschwerde gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die belangte Behörde auch nach Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterhin zuständig; es besteht somit kein Ermessen der Verwaltungsbehörde, einen bei ihr eingelangten Wiedereinsetzungsantrag unerledigt dem VwG mit der Beschwerde vorzulegen.

  • LVwG OÖ, 24.09.2024, LVwG-852008/15/JS
  • ZVG-Slg 2025/6
  • § 33 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice