Kein Herausgabeanspruch der Alleingesellschafterin gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer auf Geschäftsunterlagen der Gesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2014
- Judikatur, 1122 Wörter
- Seiten 174 -176
- https://doi.org/10.33196/ges201404017401
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Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht die Herausgabe von Unterlagen begehren, die nicht ihr, sondern der Gesellschaft, also einer dritten Person gehören.
Dass die Gesellschafterin Alleingesellschafterin dieser dritten Person ist, ändert daran nichts, weil es sich bei der Mutter- und der Tochtergesellschaft um verschiedene juristische Personen handelt.
Auch wenn der Geschäftsführer im Rahmen eines Dienstverhältnisses von der Mutter zur Tochtergesellschaft entsendet war, ergibt sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der Unterlagen.
- Fantur, Lukas
- OGH, 25.03.2014, 9 ObA 16/14i
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsrecht
- § 61 Abs 1 GmbHG
- Herausgabepflicht
- § 366 ABGB
- Geschäftsunterlagen
- GES 2014, 174