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Kein Notweg für Betrieb einer Nostalgiebahn

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
56 Wörter, Seiten 40-40

20,00 €

inkl MwSt

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Aufgrund der gebotenen einschränkenden Auslegung des Notwegegesetzes ist die Einräumung einer Servitut des Befahrens einer Gleisanlage mit einer Nostalgiebahn durch einen Notweg nicht möglich. Soweit der Verkäufer der „notleidenden“ Liegenschaften die Nutzung zum Betrieb einer Nostalgiebahn gekannt und gebilligt hat, berührt dies allein die vertragliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer.

  • BBL-Slg 2015/36
  • OGH, 29.09.2014, 8 Ob 11/14x
  • § 3 NWG
  • Baurecht
  • § 2 NWG
  • Kein Notweg für Betrieb einer Nostalgiebahn
  • § 1 NWG

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