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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, November 2015, Band 2015
Kein per se Verbot bei Statt-Preis-Werbung im Internet
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2015
- Judikatur, 3267 Wörter
- Seiten 465-470
- https://doi.org/10.33196/ziir201504046501
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inkl MwStPreisermäßigungen, mit denen Verbraucher zum Kauf von Erzeugnissen auf einer Online-Vertriebs-Website verleitet werden sollen, dienen unmittelbar der Werbung und dem Verkauf dieser Erzeugnisse. Daher stellt die Statt-Preis-Werbung eine Geschäftspraktik iSv Art 2 lit d der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) dar und fällt damit in deren sachlichen Anwendungsbereich.
Praktiken, mit denen Verbrauchern Preisermäßigungen angekündigt werden, die bei der Kennzeichnung oder Anzeige des Preises nicht den Referenzpreis ausweisen, sind in Anhang I der RL-UGP nicht aufgeführt. Sie können daher nicht unter allen Umständen untersagt werden, sondern nur nach einer konkreten Beurteilung, anhand deren ihr unlauterer Charakter festgestellt werden kann.
Das grundsätzliche Verbot einer Statt-Preis-Werbung, die neben dem angekündigten ermäßigten Preis nicht auch den (gesetzlich definierten) Referenzpreis enthält, ist daher unzulässig.
Leitsatz verfasst von Hon.-Prof. Dr.
- Thiele, Clemens
- Geschäftspraktiken, unlautere
- ZIIR 2015, 465
- Online-Vertriebs-Website.
- Art 2 lit d,Art 3 Abs 1, 5 Abs 2 RL 2005/29/EG
- EuGH, 08.09.2015, C-13/15, (Cdiscount)
- Medienrecht
- Verbraucherschutz
- kein per se Verbot bei Statt-Preis-Werbung
- Preisermäßigung ohne Kennzeichnung oder Anzeige des Referenzpreises
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