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Kein pflichtwidriges Verhalten im Krankenstand
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 518 Wörter
- Seiten 103-103
- https://doi.org/10.33196/wbl201502010301
30,00 €
inkl MwStOb ein Arbeitnehmer an der Verrichtung seiner Dienste verhindert ist, richtet sich nach seiner konkreten Arbeitspflicht. Das kann nur bezogen auf den konkreten Arbeitgeber und nicht auf die berufliche Tätigkeit in einem anderen Unternehmen beurteilt werden.
Ein Arbeitnehmer, der an einem „Burn-Out-Syndrom“ erkrankt ist, setzt keinen Entlassungsgrund, wenn er während des Krankenstandes mit einer Ausbildung zum Physiotherapeuten beginnt.
- OGH, 26.08.2014, 9 ObA 64/14y
- § 8 AngG
- OLG Innsbruck, 23.04.2014, 15 Ra 18/14f-49
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 27 Z 2 AngG
- WBl-Slg 2015/34
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