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Kein Recht auf Geheimhaltung des Einkommens gegenüber dem Ehegatten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1048 Wörter, Seiten 51-52

20,00 €

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Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung seiner Einkommensverhältnisse gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten, um sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen. Die Verarbeitung entsprechender Daten durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten oder einen von diesem beauftragten Dritten (etwa einen Sachverständigen) kann daher den unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht im Recht auf Datenschutz verletzen.

  • § 1 Abs 1 DSG
  • Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
  • Art 5 DSGVO
  • ZVG-Slg 2023/11
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VfGH, 22.09.2022, E 2078/2022

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