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Heft 11, November 2019, Band 67
Kein Rechtsmittel gegen Verwertungsmaßnahmen im Schuldenregulierungsverfahren.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 598 Wörter
- Seiten 859-860
- https://doi.org/10.47782/oeba201911085902
20,00 €
inkl MwSt§§ 119, 190 IO. Einzelnen Gläubigern steht im Schuldenregulierungsverfahren kein Rekursrecht gegen die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Zugehörigkeit eines Rechts zur Masse oder einer angeregten Verwertungshandlung zu. Sie sind auch nicht befugt, bestimmte Verwertungsmaßnahmen des Gerichts im Wege eines Verwalterbestellungsantrags zu bekämpfen.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 27.06.2019, 8 Ob 65/19w
- oeba-Slg 2019/2623
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