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Kein Rechtsmittel gegen Verwertungsmaßnahmen im Schuldenregulierungsverfahren.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
598 Wörter, Seiten 859-860

20,00 €

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§§ 119, 190 IO. Einzelnen Gläubigern steht im Schuldenregulierungsverfahren kein Rekursrecht gegen die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Zugehörigkeit eines Rechts zur Masse oder einer angeregten Verwertungshandlung zu. Sie sind auch nicht befugt, bestimmte Verwertungsmaßnahmen des Gerichts im Wege eines Verwalterbestellungsantrags zu bekämpfen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 27.06.2019, 8 Ob 65/19w
  • oeba-Slg 2019/2623

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