


Kein Revisionsrekurs eines Insolvenzgläubigers gegen Aufhebung der Zurückweisung eines Sanierungsplanantrags.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 73
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 737 Wörter, Seiten 457-458
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 140, 141, 142, 147, 155 IO. Mit einem Beschluss des RekG, der dem ErstG eine neuerliche E über die Zulässigkeit eines Antrags des Schuldners auf Abschluss eines Sanierungsplans unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufträgt, wird in die Rechtsstellung eines einzelnen Gläubigers noch überhaupt nicht eingegriffen. Ein vom Gläubiger erhobener Revisionsrekurs ist daher wegen fehlender Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen. Das gilt auch, wenn der Gläubiger im Vorprüfungsverfahren einen ausdrücklichen Zurückweisungsantrag gestellt hat, weil ein solcher in den §§ 140 ff IO nicht vorgesehen ist.
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- Kellner, Markus
- Legath, Martin
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- OGH, 14.01.2025, 8 Ob 75/24y
- oeba-Slg 2025/3111
§§ 140, 141, 142, 147, 155 IO. Mit einem Beschluss des RekG, der dem ErstG eine neuerliche E über die Zulässigkeit eines Antrags des Schuldners auf Abschluss eines Sanierungsplans unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufträgt, wird in die Rechtsstellung eines einzelnen Gläubigers noch überhaupt nicht eingegriffen. Ein vom Gläubiger erhobener Revisionsrekurs ist daher wegen fehlender Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen. Das gilt auch, wenn der Gläubiger im Vorprüfungsverfahren einen ausdrücklichen Zurückweisungsantrag gestellt hat, weil ein solcher in den §§ 140 ff IO nicht vorgesehen ist.
- Kellner, Markus
- Legath, Martin
- OGH, 14.01.2025, 8 Ob 75/24y
- oeba-Slg 2025/3111