


Kein Rückersatz von Ausbildungskosten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3391 Wörter, Seiten 105-109
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten mit minderjährigen Arbeitnehmern bedarf nur der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und nicht auch einer gerichtlichen Genehmigung.
Vereinbarungen mit Lehrlingen über den Rückersatz der Ausbildungskosten sind unwirksam. Dasselbe gilt für solche Vereinbarungen mit Arbeitnehmern in Ausbildung zur zahnärztlichen Fachassistenz.
-
- Grillberger, Konrad
-
- § 167 Abs 3 ABGB
- § 7 ABGB
- OLG Graz, 23.03.2021, 6 Ra 83/20b-16
- WBl-Slg 2022/22
- § 17 BAG
- § 81 ZÄG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 d AVRAG
- § 9 BAG
- LG Graz, 12.10.2020, 58 Cga 25/20s-10
- § 879 Abs 1 ABGB
- OGH, 02.09.2021, 9 ObA 66/21b
Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten mit minderjährigen Arbeitnehmern bedarf nur der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und nicht auch einer gerichtlichen Genehmigung.
Vereinbarungen mit Lehrlingen über den Rückersatz der Ausbildungskosten sind unwirksam. Dasselbe gilt für solche Vereinbarungen mit Arbeitnehmern in Ausbildung zur zahnärztlichen Fachassistenz.
- Grillberger, Konrad
- § 167 Abs 3 ABGB
- § 7 ABGB
- OLG Graz, 23.03.2021, 6 Ra 83/20b-16
- WBl-Slg 2022/22
- § 17 BAG
- § 81 ZÄG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 d AVRAG
- § 9 BAG
- LG Graz, 12.10.2020, 58 Cga 25/20s-10
- § 879 Abs 1 ABGB
- OGH, 02.09.2021, 9 ObA 66/21b