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Kein Schmerzengeldanspruch von Geschwistern wegen Trauerschmerzen und/oder Schockschäden gegenüber Träger einer Krankenanstalt aufgrund des Vertrags mit dem verstorbenen Patienten

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Eine objektive Auslegung des Behandlungsvertrags ergibt, dass der Kreis der von seinen Schutz- und Sorgfaltspflichten umfassten Dritten erwachsene Geschwister des Vertragspartners (behandelter Patient) nicht mehr einschließt. Dass im Einzelfall besondere, von den üblichen Sozialstrukturen abweichende Verhältnisse vorliegen, ist für die zunächst vorzunehmende objektive Auslegung der personellen Reichweite möglicher Schutzwirkungen des Behandlungsvertrags nicht von Belang.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • LG St. Pölten, 03.01.2017, 10 Cg 27/16i
  • JBL 2018, 310
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OGH, 29.11.2017, 7 Ob 105/17t
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Wien, 27.03.2017, 15 R 34/17f
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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