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Kein „Trauerschmerzengeld“ bei Verlust eines Tieres

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1960 Wörter, Seiten 467-469

30,00 €

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„Trauerschmerzengeld“ kommt bei Verlust eines Tieres nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht. Das träfe etwa bei Tierquälerei iS von § 222 StGB zu. Bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden.

  • § 1331 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 27.11.2020, 2 Ob 142/20a
  • LG Linz, 04.05.2020, 2 R 61/19d
  • Arbeitsrecht
  • BG Urfahr, 22.10.2019, 17 C 990/19h
  • JBL 2021, 467

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