


Kein „Trauerschmerzengeld“ bei Verlust eines Tieres
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 143
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1960 Wörter, Seiten 467-469
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„Trauerschmerzengeld“ kommt bei Verlust eines Tieres nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht. Das träfe etwa bei Tierquälerei iS von § 222 StGB zu. Bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden.
-
- § 1331 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 27.11.2020, 2 Ob 142/20a
- LG Linz, 04.05.2020, 2 R 61/19d
- Arbeitsrecht
- BG Urfahr, 22.10.2019, 17 C 990/19h
- JBL 2021, 467
„Trauerschmerzengeld“ kommt bei Verlust eines Tieres nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht. Das träfe etwa bei Tierquälerei iS von § 222 StGB zu. Bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden.
- § 1331 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 27.11.2020, 2 Ob 142/20a
- LG Linz, 04.05.2020, 2 R 61/19d
- Arbeitsrecht
- BG Urfahr, 22.10.2019, 17 C 990/19h
- JBL 2021, 467