Kein Trojaner auf dem Smartphone
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2020
- merk.würdig, 1269 Wörter
- Seiten 18 -21
- https://doi.org/10.33196/juridikum202001001801
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Der VfGH entschied am 11.12.2019, dass die Regelung, welche den Sicherheitsbehörden erlaubt, durch die heimliche Installation eines Programms in einem Computersystem verschlüsselte Nachrichten zu überwachen, verfassungswidrig ist. Einerseits waren die vorgesehenen Rechtsschutzmechanismen nicht ausreichend, andererseits waren die Anwendungsvoraussetzungen unverhältnismäßig weit gefasst und verletzten somit Art 8 EMRK und § 1 DSG. Somit scheiterte ein erneuter Anlauf, eine sog „Bundestrojaner“-Regelung in die österreichische Rechtsordnung zu integrieren und damit eine Überwachungsmethode in noch nie dagewesenem Ausmaß zu implementieren.
- Hanel, Alina
- JURIDIKUM 2020, 18
- Bundestrojaner
- Art 8 EMRK
- § 1 DSG
- Staatstrojaner
- Grundrecht auf Datenschutz
- § 134 Z 3a StPO
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)
- verdeckte Ermittlung
- Recht auf Achtung der Privatsphäre
- § 135a StPO
- Rechtsphilosophie und Politik
- Überwachung verschlüsselter Nachrichten
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