


Kein verpöntes Motiv bei Eventualkündigung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 461 Wörter, Seiten 736-737
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Vertritt ein Arbeitgeber die Ansicht, dass ein mehrmals befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf geendet hat, liegt darin kein verpöntes Motiv einer von ihm erklärten Eventualkündigung.
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- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 67/24d
- OLG Wien, 15.06.2024, 9 Ra 30/24h-47
- WBl-Slg 2024/192
- § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Vertritt ein Arbeitgeber die Ansicht, dass ein mehrmals befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf geendet hat, liegt darin kein verpöntes Motiv einer von ihm erklärten Eventualkündigung.
- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 67/24d
- OLG Wien, 15.06.2024, 9 Ra 30/24h-47
- WBl-Slg 2024/192
- § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht