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Kein verpöntes Motiv bei Eventualkündigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
461 Wörter, Seiten 736-737

30,00 €

inkl MwSt

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Vertritt ein Arbeitgeber die Ansicht, dass ein mehrmals befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf geendet hat, liegt darin kein verpöntes Motiv einer von ihm erklärten Eventualkündigung.

  • OGH, 19.09.2024, 9 ObA 67/24d
  • OLG Wien, 15.06.2024, 9 Ra 30/24h-47
  • WBl-Slg 2024/192
  • § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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