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Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot

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Abweisung einer Beschwerde gegen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Vornahme von Geländeveränderungen sowie Abholzungen ohne naturschutzrechtliche Bewilligung mangels Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte: Es liegt kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vor, weil sich die Straftatbestände des StGB und des TNSchG 2005 in wesentlichen Elementen unterscheiden.

  • § 23 TNSchG
  • VfGH, 14.03.2018, E 507/2017
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 9 TNSchG
  • § 45 TNSchG
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 182 Abs 2 StGB
  • JBL 2018, 445
  • Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK
  • Arbeitsrecht
  • § 6 TNSchG

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