Zum Hauptinhalt springen

Kein Verzicht auf Entscheidung durch das zuständige VwG

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Partei kann nicht dadurch die Zuständigkeit einer Behörde bzw eines VwG begründen, dass sie einen Antrag bei einer unzuständigen Behörde einbringt bzw eine Beschwerde an ein unzuständiges VwG richtet und deren bzw dessen Zuständigkeit behauptet. Eine nach der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung zuständige Behörde bzw ein zuständiges VwG verliert seine Zuständigkeit nicht dadurch, dass die Partei diese Zuständigkeit (in welcher Form auch immer) bestreitet.

  • § 6 AVG
  • ZVG-Slg 2024/14
  • VwGH, 20.12.2023, Ko 2023/03/0002
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 Abs 1 VwGVG
  • § 17 VwGVG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!