


Kein Verzicht auf Geltendmachung von Mietzinsrückständen durch Verlängerung des Mietvertrags
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 495 Wörter, Seiten 191-191
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Allein aus der Verlängerung eines Mietvertrags mit einem Mieter mit bekannt schlechter Zahlungsmoral lässt sich kein stillschweigendes „Akzeptieren“ weiterer Zahlungsverzögerungen iSe Verzichts auf die Geltendmachung neuerlicher Mietzinsrückstände zweifelsfrei ableiten.
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- WOBL-Slg 2021/53
- § 30 Abs 2 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LG Feldkirch, 1 R 245/19s
- OGH, 13.05.2020, 3 Ob 16/20d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
Allein aus der Verlängerung eines Mietvertrags mit einem Mieter mit bekannt schlechter Zahlungsmoral lässt sich kein stillschweigendes „Akzeptieren“ weiterer Zahlungsverzögerungen iSe Verzichts auf die Geltendmachung neuerlicher Mietzinsrückstände zweifelsfrei ableiten.
- WOBL-Slg 2021/53
- § 30 Abs 2 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LG Feldkirch, 1 R 245/19s
- OGH, 13.05.2020, 3 Ob 16/20d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision