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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2013, Band 26

Kein Verzicht auf Rechnungslegungsanspruch durch Genehmigung der Jahresabrechnung

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Der Rechnungslegungsanspruch des Wohnungseigentümers gem § 20 Abs 3 WEG iVm § 34 WEG ist als reines Individualrecht konzipiert (5 Ob 109/93 WoBl 1994/15 [Call]; 5 Ob 93/98g MietSlg 50.608; 5 Ob 6/06b immolex 2006/55 [Prader]; Hausmann in Hausmann/Vonkilch, WohnR § 20 WEG Rz 48 und § 34 WEG Rz 33). Dementsprechend kann auch nur der Wohnungseigentümer über seinen Anspruch verfügen (5 Ob 5/87 MietSlg 39.634 zum nachträglichen Verzicht eines Wohnungseigentümers auf die Rechnungslegung). Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, mit welchem die jeweilige Jahresabrechnung des Verwalters genehmigt wurde, kann das Individualrecht der antragstellenden Wohnungseigentümer auf Rechnungslegung nicht beseitigen.

  • LGZ Wien, 40 R 256/11k
  • WOBL-Slg 2013/7
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 20.03.2013, 5 Ob 3/12w, Zurückweisung des ao Revisionsrekurses
  • § 20 Abs 3 WEG
  • § 34 WEG

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