


Kein Vorbringen betreffend die alternative Begründung des BFG, es liege Liebhaberei vor
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 30
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1668 Wörter, Seiten 60-61
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Beruht das angefochtene Erkenntnis des BFG auf einer tragfähigen Alternativbegründung und wird zu dieser keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen, so erweist sich die Revision als unzulässig.
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- Lenneis, Christian
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- § 1 Abs 2 Z 3 LVO
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 34 VwGG
- § 2 EStG
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 15.09.2016, Ra 2016/15/0063 – Zurückweisung der Revision
- WOBL-Slg 2017/27
Beruht das angefochtene Erkenntnis des BFG auf einer tragfähigen Alternativbegründung und wird zu dieser keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen, so erweist sich die Revision als unzulässig.
- Lenneis, Christian
- § 1 Abs 2 Z 3 LVO
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 34 VwGG
- § 2 EStG
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 15.09.2016, Ra 2016/15/0063 – Zurückweisung der Revision
- WOBL-Slg 2017/27