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Lenneis, Christian

Kein Vorbringen betreffend die alternative Begründung des BFG, es liege Liebhaberei vor

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Beruht das angefochtene Erkenntnis des BFG auf einer tragfähigen Alternativbegründung und wird zu dieser keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen, so erweist sich die Revision als unzulässig.

  • Lenneis, Christian
  • § 1 Abs 2 Z 3 LVO
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 34 VwGG
  • § 2 EStG
  • Miet- und Wohnrecht
  • VwGH, 15.09.2016, Ra 2016/15/0063 – Zurückweisung der Revision
  • WOBL-Slg 2017/27

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