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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Kein Vorsteuerabzug iZm einem Betriebsausflug
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 2013
- UFS-Entscheidung, 665 Wörter
- Seiten 179-180
- https://doi.org/10.33196/afs201305017901
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inkl MwStBei Reiseleistungen iSd § 23 UStG 1994 steht für Reisevorleistungen kein Vorsteuerabzug zu. Liegt eine Reise (ein Betriebsausflug) nicht im unternehmerischen Interesse und trägt der Arbeitgeber dennoch die Kosten, welche bei den Arbeitnehmern zu einem Sachbezug führen, hat der Arbeitgeber aus den Reisevorleistungen (Hotelrechnungen, Rechnungen für die Beförderung, Verpflegung, Betreuung etc) keinen Vorsteuerabzug.
- Endfellner, Clemens
- § 23 Abs 8 UStG
- Steuerrecht
- UFS, 06.02.2013, RV/0870-G/11
- AFS 2013, 179
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