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Kein Wettbewerbsverstoß bei dem Flächenwidmungsplan widersprechender Betriebsanlagengenehmigung

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Der Betrieb einer dem Flächenwidmungsplan widersprechenden – jedoch bau- und gewerbebehördlich genehmigten – Anlage kann keinen Rechtsbruch gemäß § 1 UWG nach sich ziehen, wenn weder ein Verstoß gegen die Genehmigungsbescheide, noch irgendeine rechtswidrige Einflussnahme des Beklagten auf die zuständigen Behörden, welche die Genehmigungsbescheide erließen, behauptet wird.

  • BBL-Slg 2013/32
  • OGH, 18.09.2012, 4 Ob 157/12k
  • Kein Wettbewerbsverstoß bei dem Flächenwidmungsplan widersprechender Betriebsanlagengenehmigung
  • § 1 UWG
  • Baurecht

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