Zum Hauptinhalt springen
Sander, Peter

Kein Zugang zu Umweltinformationen in Gerichtsverfahren

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Umweltinformations-RL regelt nicht den Zugang zu in Gerichtsakten enthaltenen Umweltinformationen, weil Gerichte sowie Gremien oder Einrichtungen, die unter ihrer Kontrolle und somit in enger Verbindung zu ihnen stehen, keine „Behörden“ im Sinne dieser Bestimmung sind und deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Abstract

Gerichte sind keine Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen, die der Allgemeinheit Zugang zu ihnen vorliegenden Umweltinformationen zu gewähren haben. Die in Gerichtsakten enthaltenen (Umwelt-)Informationen unterliegen daher lediglich der Parteienöffentlichkeit.

  • Sander, Peter
  • EuGH, 15.04.2021, C-470/19, Friends of the Irish Environment
  • Umweltangelegenheiten
  • NR 2021, 331
  • Aarhus-Konvention
  • Umweltinformation
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Art 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates, ABl L 41/2003, 26
  • Dokumentenzugang

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!