Kein Zugang zu Umweltinformationen in Gerichtsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- NRBand 1
- Judikatur, 2537 Wörter
- Seiten 331 -334
- https://doi.org/10.33196/nr202103033101
9,80 €
inkl MwSt
Die Umweltinformations-RL regelt nicht den Zugang zu in Gerichtsakten enthaltenen Umweltinformationen, weil Gerichte sowie Gremien oder Einrichtungen, die unter ihrer Kontrolle und somit in enger Verbindung zu ihnen stehen, keine „Behörden“ im Sinne dieser Bestimmung sind und deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Gerichte sind keine Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen, die der Allgemeinheit Zugang zu ihnen vorliegenden Umweltinformationen zu gewähren haben. Die in Gerichtsakten enthaltenen (Umwelt-)Informationen unterliegen daher lediglich der Parteienöffentlichkeit.
- Sander, Peter
- EuGH, 15.04.2021, C-470/19, Friends of the Irish Environment
- Umweltangelegenheiten
- NR 2021, 331
- Aarhus-Konvention
- Umweltinformation
- Nachhaltigkeitsrecht
- Art 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates, ABl L 41/2003, 26
- Dokumentenzugang
Weitere Artikel aus diesem Heft