Keine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 4283 Wörter
- Seiten 363 -367
- https://doi.org/10.33196/wobl202409036301
30,00 €
inkl MwSt
Der Gesetzgeber hat bereits im Zuge der Beratung über das WEG 2002 die Notwendigkeit einer Novellierung des WGG in Hinblick auf die durch das WEG 2002 geschaffene Neuregelung der WE-Tauglichkeit von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge erkannt. Indem er den Anwendungsbereich des § 15c WGG dennoch nicht auf Ein- und Abstellplätze erweiterte, hat er eine Rechtsfolge (einen Anspruch der Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter auf Übertragung ins Eigentum) bewusst nicht angeordnet. Für eine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum.
- Ortbauer, Philipp
- § 39 Abs 37 WGG
- LGZ Wien, 39 R 298/22w
- BG Donaustadt, 8 MSch 5/22h
- WOBL-Slg 2024/98
- § 5 Abs 2 WEG
- § 7 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 22 WGG
- OGH, 05.10.2023, 5 Ob 50/23y
- § 15c WGG
- § 2 Abs 2 WEG