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Keine Anwendbarkeit der vereinfachten Berichtigung nach § 10 Abs 3 WEG 2002 bei Schaffung von neuen selbständigen Wohnungseigentumsobjekten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1618 Wörter
- Seiten 230-232
- https://doi.org/10.33196/wobl201606023001
30,00 €
inkl MwStSoll es im Zuge einer Nutzwertneufestsetzung zur Schaffung von neuen selbstständigen WE-Objekten kommen, dann liegt kein Anwendungsfall einer vereinfachten Berichtigung mehr vor, der gem § 10 Abs 3 WEG 2002 in sinngemäßer Anwendung des § 136 Abs 1 GBG durchgeführt werden könnte. Ein solcher Vorgang muss allen allgemeinen grundbuchs- und grundverkehrsrechtlichen Regeln entsprechen. Es bedarf einer grundbuchsfähigen Urkunde, in der einzelne Miteigentümer unter Angabe eines Rechtsgrundes bestimmte Miteigentumsanteile an bestimmte andere Miteigentümer übertragen und die dazu entsprechenden Aufsandungserklärungen abgeben.
- LG Feldkirch, 2 R 2407/15g
- WOBL-Slg 2016/81
- § 136 Abs 1 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 21.12.2015, 5 Ob 187/15h
- § 10 Abs 3 WEG
- BG Bezau, TZ 2279/2015
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