Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Keine Auflösung der stillen Gesellschaft, wenn bei Tod des stillen Gesellschafters dessen Nachlass gemäß § 154 AußStrG den Gläubigern an Zahlungs statt überlassen wurde
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 735 Wörter
- Seiten 469-469
- https://doi.org/10.33196/wbl201708046901
30,00 €
inkl MwStIm Falle des Todes eines stillen Gesellschafters wird das Gesellschaftsverhältnis mit dessen Nachlass fortgesetzt. Wird der Nachlass nicht den Erben eingeantwortet, sondern gemäß § 154 AußStrG verschiedenen Gläubigern an Zahlungs statt überlassen, werden die im Beschluss genannten Gläubiger stille Gesellschafter.
Auch gewichtige wirtschaftliche oder persönliche Änderungen in der Person des Unternehmensinhabers lösen nach herrschender Auffassung ebenso nur ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wie die nachhaltige Unrentabilität des Unternehmens. Sie führen nicht zur Auflösung der stillen Gesellschaft gemäß § 185 Abs 1 UGB. Das gilt auch für den Fall der Wertlosigkeit der Beteiligung.
- § 185 Abs 1 UGB
- § 154 AußStrG
- OLG Graz, 30.03.2017, 1 R 36/17w-18
- § 184 Abs 2 UGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 29.05.2017, 6 Ob 91/17a
- WBl-Slg 2017/147
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €