Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 10, Oktober 2019, Band 32
Keine Aufrechnung eines Ausfolgungsanspruchs mit einer Geldforderung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 3523 Wörter
- Seiten 443-447
- https://doi.org/10.33196/wobl201910044301
30,00 €
inkl MwStWurde ein bestimmter Geldbetrag zu Gunsten mehrerer Gläubiger gerichtlich hinterlegt, so müssen alle der Ausfolgung an einen von ihnen zustimmen. Eine fehlende Zustimmung zur Ausfolgung kann nur durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil ersetzt werden. Zwischen mehreren Erlagsgegnern entscheidet dabei das bessere Recht an der oder auf die erlegte Sache. Das Rechtsverhältnis besteht zwischen den Parteien und dem Erlagsgericht und wird als öffentlich-rechtlich qualifiziert. Mit der Klage auf Einwilligung in die Ausfolgung des Gerichtserlags wird daher kein echter Geldanspruch geltend gemacht. Daraus folgt, dass ein Ausfolgungsanspruch nicht gleichartig mit einer Geldforderung ist, weshalb eine Aufrechnung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- Heidinger, Albert
- § 1438 ABGB
- § 1440 ABGB
- WOBL-Slg 2019/109
- Miet- und Wohnrecht
- § 1439 ABGB
- OGH, 23.10.2018, 4 Ob 171/18b
- § 1425 ABGB
- BG Zell am See, 17 C 32/15i
- LG Salzburg, 53 R 14/18t