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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Foglar-​Deinhardstein, Stephan

Keine Auszahlung von Negativzinsen, aber auch kein Mindestsollzinsenanspruch in Höhe der Marge.

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§§ 914, 915, 988, 1000 ABGB; §§ 6, 28, 28a KSchG; § 228 ZPO. Sieht ein Verbraucherkreditvertrag einen variablen Sollzinssatz nach der absoluten Berechnungsmethode vor, ergibt sich weder aus Vertragswortlaut noch aus Vertragszweck, dass dem Kreditgeber an Sollzinsen mindestens der vereinbarte Aufschlag zustünde. Er muss allerdings keine Negativzinsen an den Kreditnehmer auszahlen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Foglar-Deinhardstein, Stephan
  • oeba-Slg 2018/2412
  • OGH, 30.05.2017, 8 Ob 101/16k

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