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Keine Beendigung der Tätigkeitsdauer eines Betriebsrates durch gerichtlichen Vergleich

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Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates sind in § 62 ArbVG taxativ aufgezählt. Ein gerichtlicher Vergleich über eine vorzeitige Beendigung ist einer Ungültigkeitserklärung durch das Gericht nicht gleichzuhalten.

  • WBl-Slg 2018/44
  • OLG Graz, 06.07.2017, 7 Ra 3/17s-21
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 28.11.2017, 9 ObA 117/17x
  • LG Graz, 03.10.2016, 32 Cga 140/13a-17
  • § 62 ArbVG

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