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Bavenek-​Weber, Hedwig

Keine Befreiung von Hotelpachtverträgen von der Bestandvertragsgebühr

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1. Nur Verträge über die „Miete“ von Wohnräumen sind befreit, nicht aber die „Pacht“.

2. Ist die sachliche Bestimmung des Bestandobjekts (ein zu errichtendes Hotelgebäude bestehend aus Gästezimmern, Restaurant, Bar, Cafeteria, Lobby und Kfz-Stellplätzen) die Hotellerie bzw Beherbergung, dh eine gewerbliche Dienstleistung, liegt kein Vertrag über die Miete von „Wohnräumen“ vor.

  • Bavenek-Weber, Hedwig
  • VwGH, 14.05.2024, Ro 2024/16/0004, Amtsrevision: Aufhebung des angefochtenen Erk wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes
  • BFG, 14.05.2024, Zl RV/7104160/2019
  • WOBL-Slg 2024/117
  • § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG 1957
  • Miet- und Wohnrecht

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