Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Keine Berücksichtigung der Raumhöhe bei der Nutzflächenermittlung von Wohnungen mit schrägen Wänden und Dachschrägen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
591 Wörter, Seiten 232-233

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Keine Berücksichtigung der Raumhöhe bei der Nutzflächenermittlung von Wohnungen mit schrägen Wänden und Dachschrägen in den Warenkorb legen

Bei der Nutzflächenermittlung von Wohnungen mit schrägen Wänden und Dachschrägen ist nur die Bodenfläche und nicht die Raumhöhe zu berücksichtigen, hat doch die Ermittlung der Naturmaße in Höhe des Fußbodens zu erfolgen. Jener Bereich, der eine Raumhöhe von unter 1,50 m aufweist, kann als Stauraum genützt werden. Diese Art der Nutzflächenermittlung führt gerade für ob ihrer Lage im Haus regelmäßig besonders begehrte Dachgeschosswohnungen auch zu keiner verfassungsrechtlich bedenklichen Überschreitung des dem Gesetzgeber im Rahmen der Wohnungspolitik zustehenden Gestaltungsspielraums.

  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2017/73
  • § 17 MRG
  • OGH, 25.10.2016, 5 Ob 170/16k, Zurückweisung der außerordentlichen Revisionsrekurse
  • LGZ Wien, 38 R 26/16d

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice