


Keine Berücksichtigung der Strafschärfung bei Rückfall bei der Frage nach notwendiger Verteidigung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3169 Wörter, Seiten 475-477
30,00 €
inkl MwSt




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Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 39 StGB wirkt sich auf die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 61 Abs 1 Z 5 StPO nicht aus: Die Bestimmung des § 39 StGB verändert nicht die Strafsätze, sondern nur die Strafrahmen. § 61 Abs 1 Z 5 StPO stellt auf die jeweils „angedrohte“ Strafe ab, sodass allein der Strafsatz und nicht (auch) der Strafrahmen angesprochen ist.
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- Wess, Norbert
-
- § 39 StGB
- Öffentliches Recht
- § 61 Abs 1 Z 5 StPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGSt Wien, 07.10.2021, 144 Hv 79/21z
- OGH, 12.12.2023, 11 Os 82/23b
- JBL 2024, 475
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 39 StGB wirkt sich auf die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 61 Abs 1 Z 5 StPO nicht aus: Die Bestimmung des § 39 StGB verändert nicht die Strafsätze, sondern nur die Strafrahmen. § 61 Abs 1 Z 5 StPO stellt auf die jeweils „angedrohte“ Strafe ab, sodass allein der Strafsatz und nicht (auch) der Strafrahmen angesprochen ist.
- Wess, Norbert
- § 39 StGB
- Öffentliches Recht
- § 61 Abs 1 Z 5 StPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGSt Wien, 07.10.2021, 144 Hv 79/21z
- OGH, 12.12.2023, 11 Os 82/23b
- JBL 2024, 475
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht