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Keine Berücksichtigung der Strafschärfung bei Rückfall bei der Frage nach notwendiger Verteidigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3169 Wörter, Seiten 475-477

30,00 €

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Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 39 StGB wirkt sich auf die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 61 Abs 1 Z 5 StPO nicht aus: Die Bestimmung des § 39 StGB verändert nicht die Strafsätze, sondern nur die Strafrahmen. § 61 Abs 1 Z 5 StPO stellt auf die jeweils „angedrohte“ Strafe ab, sodass allein der Strafsatz und nicht (auch) der Strafrahmen angesprochen ist.

  • Wess, Norbert
  • § 39 StGB
  • Öffentliches Recht
  • § 61 Abs 1 Z 5 StPO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LGSt Wien, 07.10.2021, 144 Hv 79/21z
  • OGH, 12.12.2023, 11 Os 82/23b
  • JBL 2024, 475
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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