


Keine Berücksichtigung unvorhersehbarer Störfälle im Betriebsanlagenverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 126 Wörter, Seiten 67-67
30,00 €
inkl MwSt




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Auf unvorhersehbaren Störfälle ist entsprechend der Rsp des VwGH (vgl VwGH 18.11.2004, 2004/07/0025) gem § 77 Abs 1 GewO 1994 in Bezug auf die Vermeidung von Gefährdungen iS des § 74 Abs 2 Z 1 leg cit nicht Bedacht zu nehmen. Da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 81 GewO 1994 keine anderen sind als jene, an die das Gesetz in § 77 GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft, gilt dies auch für das Genehmigungsverfahren nach § 81 GewO 1994. Demnach sind nach der Rsp des VwGH entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen unvorhersehbare Störfälle nicht bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung iS des § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 zu berücksichtigen.
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- VwGH, 12.09.2024, Ra 2021/04/0105
- WBl-Slg 2025/19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 81 Abs 2 Z 9 GewO
Auf unvorhersehbaren Störfälle ist entsprechend der Rsp des VwGH (vgl VwGH 18.11.2004, 2004/07/0025) gem § 77 Abs 1 GewO 1994 in Bezug auf die Vermeidung von Gefährdungen iS des § 74 Abs 2 Z 1 leg cit nicht Bedacht zu nehmen. Da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 81 GewO 1994 keine anderen sind als jene, an die das Gesetz in § 77 GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft, gilt dies auch für das Genehmigungsverfahren nach § 81 GewO 1994. Demnach sind nach der Rsp des VwGH entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen unvorhersehbare Störfälle nicht bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung iS des § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 zu berücksichtigen.
- VwGH, 12.09.2024, Ra 2021/04/0105
- WBl-Slg 2025/19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 81 Abs 2 Z 9 GewO