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Keine Berücksichtigung unvorhersehbarer Störfälle im Betriebsanlagenverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 39
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
126 Wörter, Seiten 67-67

30,00 €

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Auf unvorhersehbaren Störfälle ist entsprechend der Rsp des VwGH (vgl VwGH 18.11.2004, 2004/07/0025) gem § 77 Abs 1 GewO 1994 in Bezug auf die Vermeidung von Gefährdungen iS des § 74 Abs 2 Z 1 leg cit nicht Bedacht zu nehmen. Da die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 81 GewO 1994 keine anderen sind als jene, an die das Gesetz in § 77 GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft, gilt dies auch für das Genehmigungsverfahren nach § 81 GewO 1994. Demnach sind nach der Rsp des VwGH entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen unvorhersehbare Störfälle nicht bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung iS des § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 zu berücksichtigen.

  • VwGH, 12.09.2024, Ra 2021/04/0105
  • WBl-Slg 2025/19
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 81 Abs 2 Z 9 GewO

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