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Keine Berücksichtigung von zu erwartenden wirtschaftlichen Angelegenheiten bei fehlender Harmonisierung mit anderen wirtschaftlichen Angelegenheiten bei der Beurteilung der Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Dienstes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 12
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1478 Wörter, Seiten 94-96

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Keine Berücksichtigung von zu erwartenden wirtschaftlichen Angelegenheiten bei fehlender Harmonisierung mit anderen wirtschaftlichen Angelegenheiten bei der Beurteilung der Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Dienstes in den Warenkorb legen

Die Zivildienstpflichtigen – wie die Wehrpflichtigen – sind gehalten, ihre wirtschaftlichen Dispositionen so zu treffen, dass für den Fall der Zuweisung – bzw. Einberufung – zur Ableistung des Dienstes voraussehbare Schwierigkeiten vermieden und nicht durch die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit solche Schwierigkeiten erst geschaffen werden (Hinweis E vom 27. März 2008, 2008/11/0011). Unterlässt es der Betreffende, seine wirtschaftlichen Angelegenheiten mit der von ihm zu erwartenden Dienstleistungsverpflichtung zu harmonisieren, so können die daraus abgeleiteten wirtschaftlichen Interessen nicht als besonders rücksichtswürdig im Sinne der die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Dienstes regelnden Bestimmungen angesehen werden.

  • VwGH, 23.08.2024, Ra 2024/11/0124
  • § 7 Abs 1 ZDG
  • § 13 Abs 1 Z 2 ZDG
  • ZVG-Slg 2025/15
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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