


Keine Bescheidqualität bei nicht ordnungsgemäßer Ausfertigung des Mandatsbescheides – rechtswidrige Anhaltung in Schubhaft
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 830 Wörter, Seiten 264-265
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Weist die zugestellte Bescheidausfertigung keine ordnungsgemäße Fertigung, nämlich weder eine Unterschrift des genehmigenden Organwalters noch eine Beglaubigung der Kanzlei noch eine Amtssignatur auf, ist dieser Bescheid absolut nichtig. Es handelt sich sohin um einen Nichtakt.
-
- § 18 Abs 4 AVG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 35 VwGVG
- BVwG, 12.08.2014, W159 2010584-1
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2015/52
Weist die zugestellte Bescheidausfertigung keine ordnungsgemäße Fertigung, nämlich weder eine Unterschrift des genehmigenden Organwalters noch eine Beglaubigung der Kanzlei noch eine Amtssignatur auf, ist dieser Bescheid absolut nichtig. Es handelt sich sohin um einen Nichtakt.
- § 18 Abs 4 AVG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 35 VwGVG
- BVwG, 12.08.2014, W159 2010584-1
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2015/52