


Keine Beschränkung der Vollmacht bei Vertretung des Vermieters hinsichtlich allfälliger Sonderwünsche der Mieter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2123 Wörter, Seiten 73-75
30,00 €
inkl MwSt




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Ist ein Dritter mit der laufenden Kommunikation mit den künftigen Mietern über Sonder- und Änderungswünsche betreffend der Gestaltung für die in Sanierung befindlichen Wohnungen beauftragt und umfasst die erteilte Vollmacht nur den Abschluss von Standardmietverträgen, so ist der Anschein einer weitergehenden Bevollmächtigung – wie die Zusage der Erfüllung von Sonderwünschen – gegenüber den zukünftigen Mietern zu zerstören. Wird eine Beschränkung der Bevollmächtigung den Mietinteressenten gegenüber nicht hinreichend deutlich gemacht, so kann sich der Vermieter nicht auf eine Beschränkung der Vollmacht berufen.
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- LG St. Pölten, 7 R 89/17v
- § 1029 ABGB
- BG Melk, 12 C 122/16v
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 20.02.2018, 4 Ob 236/17k
- WOBL-Slg 2019/26
Ist ein Dritter mit der laufenden Kommunikation mit den künftigen Mietern über Sonder- und Änderungswünsche betreffend der Gestaltung für die in Sanierung befindlichen Wohnungen beauftragt und umfasst die erteilte Vollmacht nur den Abschluss von Standardmietverträgen, so ist der Anschein einer weitergehenden Bevollmächtigung – wie die Zusage der Erfüllung von Sonderwünschen – gegenüber den zukünftigen Mietern zu zerstören. Wird eine Beschränkung der Bevollmächtigung den Mietinteressenten gegenüber nicht hinreichend deutlich gemacht, so kann sich der Vermieter nicht auf eine Beschränkung der Vollmacht berufen.
- LG St. Pölten, 7 R 89/17v
- § 1029 ABGB
- BG Melk, 12 C 122/16v
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 20.02.2018, 4 Ob 236/17k
- WOBL-Slg 2019/26