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Keine Beschwerdelegitimation bei Zustellverfügung bloß an den Anwalt ohne Hinweis auf Vertretereigenschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
515 Wörter, Seiten 253-253

20,00 €

inkl MwSt

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Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.

  • LVwG OÖ, 09.01.2015, LVwG-750233/2/MZLVwG-750234/2/MZLVwG-750235/2/MZ
  • ZVG-Slg 2015/45
  • § 7 Abs 3 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 31 VwGVG

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