


Keine Beschwerdelegitimation bei Zustellverfügung bloß an den Anwalt ohne Hinweis auf Vertretereigenschaft
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 515 Wörter, Seiten 253-253
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Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.
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- LVwG OÖ, 09.01.2015, LVwG-750233/2/MZLVwG-750234/2/MZLVwG-750235/2/MZ
- ZVG-Slg 2015/45
- § 7 Abs 3 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 31 VwGVG
Wenn in der Zustellverfügung bloß der Rechtsvertreter – ohne Hinweis auf seine Vertretereigenschaft – als Bescheidadressat angeführt wird, mangelt es an der Parteienzustellung und damit an der Beschwerdelegitimation.
- LVwG OÖ, 09.01.2015, LVwG-750233/2/MZLVwG-750234/2/MZLVwG-750235/2/MZ
- ZVG-Slg 2015/45
- § 7 Abs 3 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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