Keine Beugehaft über früheren Geschäftsführer einer gelöschten GmbH
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 18
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 597 Wörter, Seiten 428-428
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Nach Löschung einer GmbH kommt eine Beugestrafe gegen den früheren Geschäftsführer zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung (der GmbH) nicht mehr in Betracht.
- GES 2019, 428
- § 18 GmbHG
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsrecht
- § 354 EO
- OGH, 04.11.2019, 3 Ob 111/19y
- Exekution
- Beugehaft