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Keine bewilligungspflichtige Reisebürotätigkeit von Affiliate-Partnern
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1113 Wörter
- Seiten 56-57
- https://doi.org/10.33196/wbl201801005601
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inkl MwStFür die Beurteilung, ob ein nach § 1 UWG zu sanktionierender Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, kommt es nicht darauf an, welchen Eindruck das Verhalten des Beklagten erweckt. Ein Verstoß gegen § 1 UWG setzt vielmehr voraus, dass die bewilligungspflichtige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Demnach wird keine bewilligungspflichtige Reisebürotätigkeit iSd § 126 Abs 1 GewO tatsächlich ausgeübt, wenn die fraglichen Buchungsleistungen von einem dafür konzessionierten Dritten erbracht werden
- WBl-Slg 2018/13
- § 126 Abs 1 GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 UWG
- OGH, 24.08.2017, 4 Ob 130/17x, „Reisebüroleistung“
- LG Salzburg, 31.10.2016, GZ 14 Cg 42/16p-11
- OLG Linz, 03.04.2017, GZ 6 R 228/16s-17
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