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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Keine Bindungswirkung rechtswidriger Siebentelabschreibungen für Folgejahre
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 18
- Angrenzendes Steuerrecht, 1894 Wörter
- Seiten 389-392
- https://doi.org/10.33196/ges201907038901
9,80 €
inkl MwStDer VwGH stellt klar, dass Bilanzansätze keinen Spruchbestandteil von Abgaben- bzw Feststellungsbescheiden darstellen und somit für Folgejahre nicht bindend sind. Die Voraussetzungen der Beteiligungsabschreibung unter Siebentelverteilung sind demnach in jedem der sieben Jahre eigenständig zu beurteilen und ggf fehlerhafte Bilanzen – unabhängig etwaiger Verjährung der betroffenen Wirtschaftsjahre – verpflichtend zu berichtigen.
- Oberrader, Viktoria
- Siebentelverteilung
- Berichtigungspflicht
- § 12 Abs 3 Z 2 KStG
- GES 2019, 389
- Gesellschaftsrecht
- § 6 Z 2 lit a EStG
- Beteiligungsabschreibung
- Verjährung
- Siebentelabschreibung
- Wurzeljahr
- Bindungswirkung
- § 4 Abs 2 Z 2 EStG
- Siebentelabsetzung
- Bilanzberichtigung
- Teilwertabschreibung
- VwGH, 27.06.2019, Ra 2018/15/0040