


Keine Doppelbestrafung bei Straf- und Disziplinarverfahren in engem Zusammenhang und mit gleichem Richter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 995 Wörter, Seiten 43-45
20,00 €
inkl MwSt




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Für ein einheitliches Verfahren im Sinne der Rsp des EGMR zur Doppelbestrafung spricht, wenn die Beweisergebnisse der – formal getrennten – Verfahren (Disziplinar- bzw Verwaltungsstrafverfahren) wechselseitig verwendet werden und eine unterschiedliche Beweiswürdigung möglichst vermieden wird. Dies kann durch die Entscheidung ein- und desselben Richters und die Verwertung der im jagdrechtlichen Disziplinarverfahren gewonnenen Beweise im Verwaltungsstrafverfahren geschehen. In diesem Fall liegt kein Anschein der Befangenheit vor.
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- VwGH, 11.10.2017, Ra 2017/03/0020
- Art 4 7. ZPEMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/6
Für ein einheitliches Verfahren im Sinne der Rsp des EGMR zur Doppelbestrafung spricht, wenn die Beweisergebnisse der – formal getrennten – Verfahren (Disziplinar- bzw Verwaltungsstrafverfahren) wechselseitig verwendet werden und eine unterschiedliche Beweiswürdigung möglichst vermieden wird. Dies kann durch die Entscheidung ein- und desselben Richters und die Verwertung der im jagdrechtlichen Disziplinarverfahren gewonnenen Beweise im Verwaltungsstrafverfahren geschehen. In diesem Fall liegt kein Anschein der Befangenheit vor.
- VwGH, 11.10.2017, Ra 2017/03/0020
- Art 4 7. ZPEMRK
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/6