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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2018, Band 31

Keine Duldungspflicht des Vermieters bei Anschluss eines Kaminofens zur (lediglich) subjektiven Komfortverbesserung

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Der Anschluss eines Kaminofens, bei ausreichender und den einschlägigen Normen entsprechender Wärmeversorgung durch die bestehende Zentralheizungsanlage, stellt weder eine den Erfordernissen der Haushaltsführung dienende und daher nach § 9 Abs 2 Z 1 MRG privilegierte Umgestaltung von Beheizungsanlagen dar, noch bestünde daran ein wichtiges Interesse iSd § 9 Abs 1 Z 2 MRG. Eine Maßnahme, die nur die subjektive Komfortverbesserung durch Schaffung eines behaglicheren Raumklimas bezweckt, dient nicht der Anhebung auf den ortsüblichen Standard, sondern der Befriedigung von darüber hinausgehenden Bedürfnissen.

  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2018/1
  • LGZ Wien, GZ 38 R 94/16d
  • § 16 Abs 2 WEG
  • OGH, 23.05.2017, 5 Ob 232/16b, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 9 MRG

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