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Keine Duldungspflicht des Vermieters bei Anschluss eines Kaminofens zur (lediglich) subjektiven Komfortverbesserung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 635 Wörter
- Seiten 20-20
- https://doi.org/10.33196/wobl201801002001
30,00 €
inkl MwStDer Anschluss eines Kaminofens, bei ausreichender und den einschlägigen Normen entsprechender Wärmeversorgung durch die bestehende Zentralheizungsanlage, stellt weder eine den Erfordernissen der Haushaltsführung dienende und daher nach § 9 Abs 2 Z 1 MRG privilegierte Umgestaltung von Beheizungsanlagen dar, noch bestünde daran ein wichtiges Interesse iSd § 9 Abs 1 Z 2 MRG. Eine Maßnahme, die nur die subjektive Komfortverbesserung durch Schaffung eines behaglicheren Raumklimas bezweckt, dient nicht der Anhebung auf den ortsüblichen Standard, sondern der Befriedigung von darüber hinausgehenden Bedürfnissen.
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2018/1
- LGZ Wien, GZ 38 R 94/16d
- § 16 Abs 2 WEG
- OGH, 23.05.2017, 5 Ob 232/16b, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 9 MRG
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