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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 3, Mai 2017, Band 2017

Keine Einlagenrückgewähr, wenn unentgeltliche Leistungen der GmbH an ihren Gesellschafter wertlos sind

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Die Erbringung wertloser Leistungen von einer GmbH an ihren Gesellschafter, für die auch von Dritten kein Entgelt hätte erzielt werden können, ist kein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr. Der Befriedigungsfonds der Gläubiger erfährt in diesem Fall keine Schmälerung.

  • GES 2017, 146
  • OGH, 26.01.2017, 3 Ob 204/16w
  • Wertlosigkeit
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einlagenrückgewähr

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