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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Keine Einlösung bankgeheimnisgeschützter Forderungen.

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§§ 863, 879, 988, 1422 ABGB; § 38 BWG. Das Bankgeheimnis steht einem Forderungsübergang gemäß § 1422 ABGB auf einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zahler entgegen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2019/2625
  • OGH, 04.07.2018, 7 Ob 20/18v

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