Keine erfolgreiche Anfechtung der Vergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mangels Nachweises der ausreichenden Leistungsfähigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 24
- Judikatur, 3442 Wörter
- Seiten 176 -181
- https://doi.org/10.33196/rpa202403017601
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Die Entscheidung, auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zurückzugreifen, hat vorbereitenden Charakter.
Die den Maßnahmen rein vorbereitender Art etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden.
Nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Dritter durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung berühren, sind anfechtbare Handlungen, gegen die die Nichtigkeitsklage gegeben ist.
Da die Klägerinnen keine ausreichenden Nachweise dafür beigebracht haben, dass sie in der Lage waren, die Kriterien zu erfüllen, die die Kommission für die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer herangezogen hat, denen Aufforderungen zur Angebotsabgabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung übersandt wurden, sind die Klägerinnen von der angefochtenen Vergabeentscheidung nicht individuell betroffen.
- Reisner, Hubert
- Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- Art 166 Haushaltsordnung
- Anh I Nr 11.1 Abs 2 Buchst c Haushaltsordnung
- RPA 2024, 176
- EuG, 21.04.2024, T-38/21, „Inivos und Inivos/Kommission“
- Art 263 AEUV
- Schadenersatz
- Art 168 Abs 4 Haushaltsordnung
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Vergaberecht
- Voraussetzungen für eine Klage