Keine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 100 mA
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 32
- Rechtsprechung, 1381 Wörter
- Seiten 501 -502
- https://doi.org/10.33196/wobl201912050101
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Den Vermieter trifft die Erhaltungspflicht im Falle einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung, die in der Gefahr eines Stromschlags jedenfalls besteht. Allerdings sind Bagatellbeeinträchtigungen, die nur bei übergroßer Sensibilität spürbar sind, nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters erfasst. Dabei bezieht sich der Begriff „erheblich“ auf das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung, nicht auf das Ausmaß des dafür erforderlichen Aufwands.
Wenn ein funktionierender Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 100 mA installiert ist und es an einer direkten Gefährdung von Personen fehlt, weil ein 30 mA Fehlerstromschutzschalter nur in technischer Hinsicht eine Verbesserung und einen zusätzlichen Schutz bringen würde, ist die Auffassung, allein dieser Umstand begründe noch keine erhebliche Gesundheitsgefährdung, jedenfalls vertretbar.
- § 3 MRG
- OGH, 06.11.2018, 5 Ob 180/18h, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- LGZ Wien, 40 R 226/17g
- Miet- und Wohnrecht
- BG Florisdorf, 25 Msch 8/14f
- WOBL-Slg 2019/121
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