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Keine Erheblichkeitsschwelle bei Geldzuwendungen iS des § 3b VerbotsG

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Die finanzielle Unterstützung einer Verbindung der in § 3a VerbotsG genannten Art muss kein Mindestmaß erreichen, um nach § 3b VerbotsG tatbildlich zu sein. Sind Geldzuwendungen an eine solche Verbindung mehr als geringfügig, kann dies den Tatbestand des § 3a Z 3 VerbotsG erfüllen.

  • JBL 2022, 826
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LGSt Graz, 04.11.2021, 24 Hv 51/21p
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 3b VerbotsG
  • OGH, 28.07.2022, 11 Os 6/22z
  • Arbeitsrecht

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