


Keine Erheblichkeitsschwelle bei Geldzuwendungen iS des § 3b VerbotsG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 144
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 896 Wörter, Seiten 826-826
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Die finanzielle Unterstützung einer Verbindung der in § 3a VerbotsG genannten Art muss kein Mindestmaß erreichen, um nach § 3b VerbotsG tatbildlich zu sein. Sind Geldzuwendungen an eine solche Verbindung mehr als geringfügig, kann dies den Tatbestand des § 3a Z 3 VerbotsG erfüllen.
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- JBL 2022, 826
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGSt Graz, 04.11.2021, 24 Hv 51/21p
- Zivilverfahrensrecht
- § 3b VerbotsG
- OGH, 28.07.2022, 11 Os 6/22z
- Arbeitsrecht
Die finanzielle Unterstützung einer Verbindung der in § 3a VerbotsG genannten Art muss kein Mindestmaß erreichen, um nach § 3b VerbotsG tatbildlich zu sein. Sind Geldzuwendungen an eine solche Verbindung mehr als geringfügig, kann dies den Tatbestand des § 3a Z 3 VerbotsG erfüllen.
- JBL 2022, 826
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGSt Graz, 04.11.2021, 24 Hv 51/21p
- Zivilverfahrensrecht
- § 3b VerbotsG
- OGH, 28.07.2022, 11 Os 6/22z
- Arbeitsrecht