


Keine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und dessen Lebensgefährten als Pflegeelternteil
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 143
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2008 Wörter, Seiten 652-654
30,00 €
inkl MwSt




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Eine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und eines Pflegeelternteils ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zulässig; solange einem leiblichen Elternteil die Obsorge zusteht, kann er nicht gemeinsam mit einem Dritten (und sei es auch ein Pflege- oder Stiefelternteil) mit der Obsorge betraut werden. Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013.
-
- JBL 2021, 652
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 1/21x
- § 185 ABGB
- LG Krems an der Donau, 26.11.2020, 2 R 95/20p2 R 123/20f
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Gmünd, 14.08.2020, 8 Ps 93/20b, 05.11.2020
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Eine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und eines Pflegeelternteils ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zulässig; solange einem leiblichen Elternteil die Obsorge zusteht, kann er nicht gemeinsam mit einem Dritten (und sei es auch ein Pflege- oder Stiefelternteil) mit der Obsorge betraut werden. Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013.
- JBL 2021, 652
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 1/21x
- § 185 ABGB
- LG Krems an der Donau, 26.11.2020, 2 R 95/20p2 R 123/20f
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Gmünd, 14.08.2020, 8 Ps 93/20b, 05.11.2020
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht