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Keine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und dessen Lebensgefährten als Pflegeelternteil

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Eine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und eines Pflegeelternteils ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zulässig; solange einem leiblichen Elternteil die Obsorge zusteht, kann er nicht gemeinsam mit einem Dritten (und sei es auch ein Pflege- oder Stiefelternteil) mit der Obsorge betraut werden. Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013.

  • JBL 2021, 652
  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 1/21x
  • § 185 ABGB
  • LG Krems an der Donau, 26.11.2020, 2 R 95/20p2 R 123/20f
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • BG Gmünd, 14.08.2020, 8 Ps 93/20b, 05.11.2020
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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