Keine Gültigkeit der Vereinbarung eines freien Mietzinses bei Wiederherstellung des Mietobjekts iSd § 15 Abs 9 und 10 WWG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 29
- Rechtsprechung, 1155 Wörter
- Seiten 393 -394
- https://doi.org/10.33196/wobl201611039301
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§ 9 Abs 4 Rückzahlungsbegünstigungsgesetz (RBG) 1987, BGBl 1987/340, lässt nur die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses, definiert durch dieselben Merkmale wie in § 16 Abs 1 MRG, zu und ist eine Mietzinsbeschränkungsvorschrift. Der angemessene Hauptmietzins des § 16 Abs 1 MRG ist die höchstzulässige Grenze einer Hauptmietzinsvereinbarung. Ein Wohnungseigentümer, der das Darlehen begünstigt tilgt, ist nach § 9 Abs 2 Satz 1 RBG 1987 von der Haftung für das Förderungsdarlehen zu befreien.
§ 1 Abs 4 Z 3 MRG ist nicht auf im Wohnungseigentum stehende Mietgegenstände anzuwenden, die nach § 15 Abs 9 und 10 WWG mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestellt wurden.
- OGH, 23.02.2016, 5 Ob 18/16g – Zurückweisung des Revisionsrekurses
- BG Favoriten, 7 MSch 14/13i
- § 15 Abs 9 WWG
- § 10 WWG
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 9 Abs 4 RBG
- LGZ Wien, 38 R 269/15p
- WOBL-Slg 2016/117
- § 1 Abs 4 Z 3 MRG
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