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Keine „Kollektivbestrafung“ der Teilnehmer an nicht angezeigter Versammlung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 146
- Rechtsprechung, 1595 Wörter
- Seiten 477-479
- https://doi.org/10.33196/jbl202407047701
30,00 €
inkl MwStDie Auffassung, dass für den Fall, dass keine Person als Veranstalter einer Versammlung festgestellt werden kann, sämtliche Teilnehmer einer Versammlung – gleichsam als Veranstalter „im Kollektiv“ – nach § 2 Abs 1 iVm § 19 VersG belangt werden könnten, findet weder im Gesetz noch in der Rsp des VwGH eine Grundlage.
- § 2 Abs 1 VersG
- Öffentliches Recht
- VwGH, 08.04.2024, Ro 2024/01/0001
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2024, 477
- Arbeitsrecht
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