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Keine konkrete Wirkung bei nur das Adhäsionserkenntnis betreffender Gesetzesverletzung und bestehendem Vertrauensschutz des Opfers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
107 Wörter, Seiten 266-266

20,00 €

inkl MwSt

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Eine Durchbrechung der Rechtskraft von in einem Strafverfahren ergangenen Entscheidungen über zivilrechtliche Ansprüche in Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in eine durch Art 1 1. ZPMRK geschützte Rechtsposition dann nicht möglich, wenn die von der Nichtigkeitsbeschwerde aufgegriffene Gesetzesverletzung nur das Adhäsionserkenntnis betrifft (ohne den Schuldspruch zu tangieren) und das Opfer auf dessen Rechtskraft vertrauen darf (vgl RIS-Justiz RS0124740, RS0124838; Ratz, WK-StPO § 292 Rz 43/1).

Dieser Vertrauensschutz kommt zum Tragen, wenn der Zuspruch auch nicht mehr mit Erneuerungsantrag angefochten werden kann (RIS-Justiz RS0124798 [T2, T4]).

  • JST-Slg 2024/2
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Generalprokuratur, 09.02.2024, Gw 41/24y
  • Art 1 1. ZPMRK
  • § 292 letzter Satz StPO

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